Immobilien selbst nutzen

Die Mehrheit der Immobilienerben in Deutschland – immerhin 72 Prozent – nutzen ihr geerbtes Immobilieneigentum selbst oder vermieten es, während nur 28 Prozent kurz nach Antritt der Erbschaft verkaufen. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge hervor. Insgesamt werden bundesweit jährlich rund 430.000 Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung auf die nachfolgende Generation übertragen.

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Interessant ist auch ein Vergleich zwischen der Anzahl der jährlichen Immobilienverkäufe und der Anzahl der Immobilien, die durch Erbschaft oder Schenkung den Besitzer wechseln. Von den durchschnittlich pro Jahr vererbten 430.000 Immobilien sind 47 Prozent Einfamilienhäuser und 26 Prozent Zweifamilienhäuser, der Rest entfällt auf Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und andere Formen von Immobilienvermögen. Pro Erbfall werden durchschnittlich 1,6 Objekte vererbt. Betrachtet man nur die Eigenheime, also Ein- und Zweifamilienhäuser, handelt es sich nach diesen Angaben um etwa 310.000 Immobilien, die jedes Jahr in den Besitz eines Erben oder einer Erbengemeinschaft übergehen. Diese Zahl übersteigt die der jährlichen Eigenheimtransaktionen, die von Statista für das Jahr 2018 mit 277.000 angegeben wird.

Die möglicherweise überraschende Schlussfolgerung aus diesen Zahlen: Die meisten Eigentümer scheinen nicht durch den Kauf oder Bau einer Immobilie, sondern durch Erbschaft in den Besitz eines Eigenheims zu gelangen. Und die meisten Immobilienerben nutzen dieses Eigenheim dann auch tatsächlich selbst.

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.empirica-institut.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen_Referenzen/PDFs/DIA_Studie_Erben_in_Deutschland_HighRes.pdf

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: ©tommyandone/depositphotos.com

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