für Maklerleistungen
MAYA Immobilien erfüllt ihre Makleraufträge mit größtmöglicher Sorgfalt für ihre Auftraggeber.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der Tätigkeit der MAYA Immobilien dar.
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen für den Auftraggeber gerichtet.
MAYA Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit; eine Gewähr hierfür kann nicht übernommen werden. Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.
Wird MAYA Immobilien vom Auftraggeber gesondert beauftragt, Auskünfte einzuholen und Objektangaben zu überprüfen, überprüft sie im Rahmen des erteilten Auftrags sowie des Zumutbaren die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
MAYA Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden.
Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis‐ oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt, selbst wenn MAYA Immobilien beim Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, dass unsere Tätigkeit zur abschließenden Vertragsvermittlung mitursächlich war. Die Provision wird mit dem rechtswirksamen Zustandekommen des Vertrages fällig.
Sofern keine abweichende einzelvertragliche Regelung getroffen wurde, gelten für die Provision folgende Sätze:
Bei einem An- und Verkauf:
von Haus und Grundbesitz oder von Eigentumswohnungen: 7,14 % inkl. MwSt. vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis.
von einem Erbbaurecht: 7,14 % inkl. MwSt. vom Wert des Grundstücks und etwaiger Aufbauten.
einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses: jeweils 3,57 % inkl. MwSt. vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, sowohl der Käuferpartei als auch der Verkäuferpartei, sofern MAYA Immobilien von beiden Parteien einen Maklerlohn zugesagt bekommen hat und die Käuferpartei eine natürliche Person ist, die den Kaufvertrag zu überwiegend nicht gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken abschließt. Auch bei abweichender Vereinbarung über die Höhe bleibt in diesen Fällen die Gleichheit der Provision für Käufer- und Verkäuferparteien bestehen.
Bei Vermietung/Verpachtung:
Wohnräume, Garagen und Stellplätze: 2 Nettokaltmieten inkl. MwSt.
Gewerberäume bei Vertragsdauer bis zu 10 Jahren: 3,57 Nettokaltmieten inkl. MwSt.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tag der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Provision ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung.
Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so ist der Weitergeber verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Courtage gemäß Ziffer 3 an MAYA Immobilien zu leisten.
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
Eine durch MAYA Immobilien mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes gilt als bisher unbekannt, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich Widerspruch erfolgt. Bei verspätetem Widerspruch trägt der Auftraggeber die Beweislast für die behauptete Vorkenntnis.
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch MAYA Immobilien angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber MAYA Immobilien hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und auf deren Verlangen eine Vertragsabschrift vorzulegen.
Unsere Angebote sind freibleibend; Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bruchsal.
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