MAYA Immobilien e.K. Oliver Eichler erfüllt seine Makleraufträge mit größtmöglicher Sorgfalt für seine Auftraggeber.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der Tätigkeit von MAYA Immobilien, Oliver Eichler e.K. (im nachfolgenden MAYA Immobilien genannt) dar.

 

 

  • 1 Art der Tätigkeit, Objektbeschreibung

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen für den Auftraggeber gerichtet.

MAYA Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit, eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann MAYA Immobilien daher nicht übernehmen. Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.

 

Wird MAYA Immobilien vom Auftraggeber gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben vom Auftraggeber beauftragt, überprüft MAYA Immobilien im Rahmen des erteilten Auftrags sowie des Möglichen und Zumutbaren die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit.

 

  • 2 Doppeltätigkeit

MAYA Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden.

 

  • 3 Maklerprovision

Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt, selbst wenn MAYA Immobilien bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit von MAYA Immobilien zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit dem rechtswirksamen Zustandekommen des Vertrages fällig.

 

Soweit keine abweichende einzelvertragliche Regelung mit dem/den Auftraggebern über die Höhe der Provision getroffen wurde, gelten für die Provisionen folgende Regelungen:

 

Bei einem An- und Verkauf

 

  1. von Haus- und Grundbesitz oder von Eigentumswohnungen, berechnen wir vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis dem jeweiligen Auftraggeber 7,14% inkl. MwSt.;

 

  1. von einem Erbbaurecht, berechnen wir vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, dem jeweiligen Auftraggeber 7,14 % inkl. MwSt.;

 

  1. einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses berechnen wir abweichend von den vorstehenden Regelungen in den Ziffer 1 und 2 sowohl der Käuferpartei als auch der Verkäuferpartei vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis jeweils 3,57 % inkl. MwSt, sofern wir uns von beiden Parteien des Kaufvertrages einen Maklerlohn haben versprechen lassen und die Käuferpartei eine natürliche Person ist, die den Kaufvertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Auch bei einer abweichenden Vereinbarung über die Höhe der Provision ist in den in dieser Ziffer 3 genannten Fällen die Provision von der Verkäuferpartei und der Käuferpartei immer in der gleichen Höhe zu zahlen.

Bei Vermietung/Verpachtung:

  1. berechnen wir dem Auftraggeber bei Wohnräumen, Garagen und Stellplätzen, zwei (2) Nettokaltmieten inkl. MwSt;

 

  1. berechnen wir dem jeweiligen Auftraggeber bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer von bis zu 10 Jahren, 3,57 Nettokaltmieten inkl. MwSt.

Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung.

 

  • 4 Vertraulichkeit der Angebote

Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Courtage gemäß § 3 an MAYA Immobilien zu zahlen.

 

  • 5 Beurkundung

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

 

  • 6 Vorkenntnis

Eine durch MAYA Immobilien mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt. Bei verspätetem Widerspruch trägt der Kunde die Beweislast für die behauptete Vorkenntnis.

 

  • 7 Mitteilungspflicht

Sobald ein Vertragsabschluß über ein durch MAYA Immobilien angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber MAYA Immobilien hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen und auf Verlangen eine Vertragsabschrift vorzulegen.

 

  • 8 Schlussbestimmungen

Unsere Angebote sind freibleibend, Irrtum, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung, und Preisänderungen sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bruchsal.

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